Extraktion im Gegenstrom (SFC = Supercritical Fluid Chromatography)

Vorteile der Anwendung einer Gegenstromkolonne

Nicht nur trockene Naturstoffe, sondern auch flüssige Essenzen, können mit Hilfe der scCO₂-Kolonnentechnologie aufbereitet und weiter veredelt werden. Dabei fließt der flüssige Extrakt im Gegenstrom zum verdichteten CO₂. Je nach Wahl der Rahmenbedingungen, kann das Strömungsverhalten und die Kontaktzeit der Aufgabenstellung angeglichen werden. Mit dieser Technologie ist es sowohl möglich gewünschte Inhaltsstoffe, wie wertvolle Aromen, zu konzentrieren, als auch unerwünschte Substanzen, wie zum Beispiel Farbstoffe, zu entfernen. Ähnlich wie bei der CO₂-Extraktion, handelt es sich hier um einen Prozess innerhalb eines geschlossenen Kreislaufs, was kaum zu Verlusten an Wertstoffen oder CO₂ führt.

Funktionsweise

Bei diesem Prozess wird die flüssige Essenz, aus einem Vorlagebehälter, von oben in die Gegenstromkolonne injiziert. Das flüssige oder überkritische CO₂ durchströmt die Kolonne von unten. Substanzen, die sich unter den eingestellten Bedingungen im CO₂ lösen, werden dem Extrakt entnommen und verlassen die Kolonne mit diesem oben wieder. Die Kolonne ist direkt mit den Abscheidebehältern verbunden, in denen sich bei Druckabbau die gelösten Substanzen sammeln und dem Prozess entnommen werden können. Das CO₂ dagegen wird dem Kreislauf wieder zugeführt. Inhaltstoffe, die unter den gewählten Bedingungen schlecht oder gar nicht löslich sind, werden der Kolonne unten entnommen. Verschiedene, zusätzliche Einbauten oder Füllkörper in der Kolonne, beeinflussen Strömungsverhalten und Kontaktzeiten.
Hopfenveredlung St. Johann GmbH
Auenstraße 18-20 | 85283 Wolnzach
Germany
Telefon +49 8442 660
Telefax +49 8442 6666
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Extracting the essence of nature
NATECO₂ ist eine Marke der Hopfenveredlung
St. Johann GmbH

oder unter +49 8442 660
Copyright © 2023 NATECO₂. Alle Rechte vorbehalten. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Hinweisgeberschutzgesetz